Herausgeber des Magazins profil ( Christian Rainer ) ignoriert ein vernichtendes Letztinstanzurteil des OLG Wien über das DÖW
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Herausgeber des Magazins profil ( Christian Rainer ) ignoriert ein vernichtendes Letztinstanzurteil des OLG Wien über das DÖW
Es folgt ein Zitat aus unserem Archiv.
Es stammt aus dem laengst eingegangenen NEWS-Forum.
Zitat Anfang
In den Medien taucht immer wieder das DÖW (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) auf.
Es wird meistens nur zitiert (Kurier, Standard, Profil etc.), allerdings ohne jeden Vorbehalt, ohne jede Distanzierung, oft wie eine allgemein akzeptierte Instanz der Zeitgeschichte.
Mein Kommentar: Im "Profil" des Rainer nimmt das kritiklose Nachplappern schon die Form des Nachbetens an.
Einem Gerichtsurteil vom 4. Mai 1998 des Oberlandesgerichts Wien ist folgendes zu entnehmen:
Es kann straffrei festgestellt werden, weil es ein Werturteil ist, vor allem aber, weil es detailliert belegbar ist:
1. das DÖW ist eine Art Privat-Stasi
2. das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation
3. das DÖW ist eine polypenartige Institution
4. das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich
5. das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen vor allem gegen Haider und die FPÖ
6. das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors
7. das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht
8. das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
9. und Punkt 10. das DÖW betreibt Geschichtsfälschungen und Geschichtsverdrehungen
11. das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation.
Soweit das Gerichtsurteil.
Irgendwas paßt da nicht zusammen.
Zitat Ende
Wortlau des Urteils:
http://www.couleurstudent.at/fileadmin/OLG-Urteil-1998.pdf
Nachtrag 7.12.2019:
---> https://meinungsfreiheit.forumieren.de/t21-rainer-und-sein-dow
Es stammt aus dem laengst eingegangenen NEWS-Forum.
Zitat Anfang
In den Medien taucht immer wieder das DÖW (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) auf.
Es wird meistens nur zitiert (Kurier, Standard, Profil etc.), allerdings ohne jeden Vorbehalt, ohne jede Distanzierung, oft wie eine allgemein akzeptierte Instanz der Zeitgeschichte.
Mein Kommentar: Im "Profil" des Rainer nimmt das kritiklose Nachplappern schon die Form des Nachbetens an.
Einem Gerichtsurteil vom 4. Mai 1998 des Oberlandesgerichts Wien ist folgendes zu entnehmen:
Es kann straffrei festgestellt werden, weil es ein Werturteil ist, vor allem aber, weil es detailliert belegbar ist:
1. das DÖW ist eine Art Privat-Stasi
2. das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation
3. das DÖW ist eine polypenartige Institution
4. das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich
5. das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen vor allem gegen Haider und die FPÖ
6. das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors
7. das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht
8. das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
9. und Punkt 10. das DÖW betreibt Geschichtsfälschungen und Geschichtsverdrehungen
11. das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation.
Soweit das Gerichtsurteil.
Irgendwas paßt da nicht zusammen.
Zitat Ende
Wortlau des Urteils:
http://www.couleurstudent.at/fileadmin/OLG-Urteil-1998.pdf
Nachtrag 7.12.2019:
---> https://meinungsfreiheit.forumieren.de/t21-rainer-und-sein-dow
Zuletzt von Admin am Di 21 Dez 2021 - 3:33 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet (Grund : Zitierung)
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